Verweigerung im Alltag


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Auch im Alltag widersetzten sich letztlich nur wenige Christen den Anordnungen des NS-Staates. Wer nicht ohnehin mit der politischen Entwicklung konform ging, den schreckten drohende Strafen und Terror. Das Hauptinstrument, mit dessen Hilfe Systemloyalität erzwungen wurde, war das „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Partei und Staat und zum Schutz der Parteiuniformen“ vom 20. Dezember 1934.


Zu den Minimalformen sozialen Ungehorsams, die stärker verbreitet waren, gehörten die Nichtteilnahme an NS-Kundgebungen oder das Festhalten an tradierten Gebräuchen und Symbolen. Eine verbreitete Form von Verweigerung und Behauptung war das Unterlassen des Hitlergrußes. Untersagten Pfarrer im Konfirmandenunterricht ihren Schülern den Hitlergruß, konnte dies jedoch schnell zu Denunziationen führen.


Auch der pensionierte Postschaffner Ferdinand Puzich lehnte den „Heil-Hitler-Gruß“ ab. Der ostpreußische Pietist war davon überzeugt, dass außer in Christus das Heil in keinem Menschen gefunden werden könne. Selbst im Konzentrationslager Sachsenhausen soll er noch den Hitlergruß verweigert haben; er starb dort vermutlich an den Folgen von Misshandlungen. Bereits ein punktuelles unangepasstes (nonkonformes) Verhalten konnte für den Einzelnen drastische Folgen haben.


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