Verweigerung: Reichstagswahl und Volksabstimmung


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Die Reichstagswahl am 10. April 1938 war eine kombinierte Wahl und Volksabstimmung zum "Anschluss" Österreichs. Für beide gab es nur einen Stimmzettel. Für die Reichstagswahlen waren nur Kandidaten der NSDAP in Form einer Einheitsliste zugelassen. Es konnte nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Auch die Volksabstimmungen besaßen nur scheindemokratischen Charakter und sollten Entscheidungen der Nationalsozialisten nachträglich legitimieren.


Wie aus dem Lagebericht der Zentralabteilung II/1 des Hauptamtes des Sicherheitsdienstes für die Zeit vom 1. April bis 31. Mai 1938 betr. Freimaurer, Juden, Politische Kirchen und Sekten und Rechtsbewegung deutlich wird, verweigerten Einzelne aus der Bekennenden Kirche die Teilnahme an der Wahl bzw. suchten nach anderen Möglichkeiten, ihrem Dissens Ausdruck zu verleihen.


Quelle / Titel


  • Zitiert nach: Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Exil 1933–1945. Online-Datenbank. De Gruyter 5.2.2010.

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